Unternehmen
Einzelkaufmann und Personengesellschaften (OHG, KG, GbR)
Sie wollen eine Personengesellschaft gründen oder es ergeben sich Änderungen?
Häufig geht es nicht ohne den Notar. Ich stehe Ihnen mit meinem Fachwissen zur Seite und sorge für die Einhaltung aller Formalitäten.
Bestimmen wir Ihr Ziel
Jede Gesellschaftsform hat andere Regelungen. Ich stelle sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Für die Gründung oder Änderung von einzelkaufmännischen Unternehmen und Personengesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder der Kommanditgesellschaft (KG) benötigen Sie in der Regel keinen Notar. Jedoch kann es in einigen Fällen sinnvoll sein, mich hinzuzuziehen, insbesondere wenn komplexe rechtliche Fragen zu klären sind. Für die Anmeldung einer Personengesellschaft oder für gesellschaftsrechtliche Veränderungen ist jedoch eine notarielle Beglaubigung und die Einreichung der Urkunde durch den Notar erforderlich. Hier komme ich ins Spiel. Ich unterstütze Sie, um Eintragungen im Handelsregister vorzubereiten und zu bewirken.
Der Weg zur Notarin — Nehmen Sie Kontakt auf
Wenden Sie sich gern telefonisch an meine Mitarbeiter. Sie erläutern Ihnen die weiteren Abläufe und bitten Sie zielgerichtet um die benötigten Informationen.
Besser können wir Sie beraten, wenn Sie den hier hinterlegten Fragebogen ausfüllen und uns zusenden.
Fragebogen “Anmeldung Einzelkaufmann”
Fragebogen “Anmeldung GbR”
Meine Mitarbeiter nehmen dann zu Ihnen Kontakt auf. Anhand Ihrer Angaben erkennen wir sofort, welche Besonderheiten zu beachten sind, z.B. welche Dokumente, ggf. Bilanzen, Gesellschafterbeschlüsse wir benötigen, ob Ihr Steuerberater hinzugezogen werden sollte, wer tatsächlich an der Urkunde mitwirken muss. Wir können so den Prozess erheblich beschleunigen.
Der Weg zur Beurkundung
Gerade im Recht der Personengesellschaften gibt es aus notarieller Sicht viele standardisierte Vorgänge. In Standardfällen bereiten wir die Entwürfe auf Basis Ihrer Informationen vor, stimmen diese mit Ihnen ab und können sehr zügig einen Unterschriftstermin vereinbaren.
Komplexere Vorgänge bespreche ich zunächst mit Ihnen, bei Bedarf auch gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
Viele Vorgänge bedürfen nur einer Unterschriftsbeglaubigung. Allerdings benötigen wir in der Regel die Unterschriften aller Gesellschafter. Das kann für Sie und uns zur logistischen Herausforderung werden. Wir versuchen Ihnen bei der Terminfindung so entgegenzukommen, dass möglichst alle Gesellschafter anwesend sind. Gelingt dies nicht, helfen wir Ihnen die Beglaubigungen durch Notarkollegen in räumlicher Nähe zu den fehlenden Gesellschaftern zu beschaffen.
Nach der Beurkundung
Für uns beginnt der zweite Teil der Arbeit, der Vollzug der Urkunde. Wir sorgen dafür, dass die Eintragungen im Handelsregister zügig erfolgen.