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Scheidungsfolgenvereinbarung
Bestimmen wir Ihr Ziel
Der Weg zur Notarin — Nehmen Sie Kontakt auf
Der Weg zur Beurkundung
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist kein Produkt von der Stange. Es ist ein sehr persönliches und individuelles Dokument. Um Sie hier richtig zu beraten, muss ich Sie kennen und Sie mir vertrauen. Vertrauen baut man in Gesprächen auf. Hierfür nehme ich mir die nötige Zeit. Zeigt sich, dass auch komplexe steuerliche Fragen bedacht werden wollen, ziehe ich bei Bedarf Ihren Steuerberater dazu. In der Regel sind Sie bereits rechtlich durch einen Scheidungsanwalt beraten. Falls erforderlich, binde ich auch Ihren Anwalt ein.
Ich kläre Sie auf, wenn ich erkenne, das zur vollständigen Erreichung Ihrer Ziele weitere Absicherungen erforderlich sind, z.B. die Änderung von Testamenten oder Vorsorgevollmachten.
Ist alles geklärt, bereiten wir den Entwurf vor und senden Ihnen diesen zur Prüfung und Abstimmung zu. Änderungswünsche arbeiten wir ein und wenn alle mit dem Entwurf einverstanden sind, vereinbaren meine Mitarbeiter mit Ihnen einen Beurkundungstermin.
In der Beurkundung lese ich Ihnen den Vertragstext vollständig vor und erläutere die juristischen Begriffe, ohne die es leider nicht geht. Sie dürfen jederzeit Fragen stellen. Ich möchte, dass Sie verstehen, was Sie unterschreiben. Wenn nötig, ändern wir den Vertrag so ab, dass er dem gemeinsamen Verständnis entspricht.
Nach der Beurkundung
Für uns beginnt der zweite Teil der Arbeit, die Abwicklung. Wir fertigen den Vertrag aus und senden Ihnen diesen zu.