familie&vorsorge

Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung

Manch­mal zer­plat­zen gemein­sa­me Träu­me und eine Ehe zer­bricht. Ver­schwen­den Sie kei­ne Kraft in unnö­ti­gen Strei­tig­kei­ten. Eine Schei­dungs­ver­ein­ba­rung bedeu­tet Klar­heit, Sicher­heit und Schutz für bei­de Ehe­part­ner. Ich bera­te Sie gern!

Bestim­men wir Ihr Ziel

Eine Schei­dungs­fol­ge­ver­ein­ba­rung ist wich­tig, um die Bedin­gun­gen und Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen den Ehe­part­nern im Fal­le einer Schei­dung klar und recht­lich bin­dend fest­zu­le­gen. Es gilt Ver­mö­gens­wer­te und Schul­den gerecht auf­zu­tei­len. Die Ver­ein­ba­rung kann fest­le­gen, ob und wie­viel Unter­halt einer der Part­ner dem ande­ren zah­len muss, sei es Ehe­gat­ten­un­ter­halt oder Unter­halts­zah­lun­gen für Kin­der. Falls Kin­der betrof­fen sind, kann die Ver­ein­ba­rung Rege­lun­gen bezüg­lich des Sor­ge­rechts, des Besuchs­rechts und ande­rer elter­li­cher Ver­ant­wort­lich­kei­ten fest­le­gen. Eine kla­re Ver­ein­ba­rung kann dazu bei­tra­gen, poten­zi­el­le Strei­tig­kei­ten und Unsi­cher­hei­ten wäh­rend des Schei­dungs­pro­zes­ses zu ver­mei­den, was Zeit, Geld und emo­tio­na­len Stress spart.

Der Weg zur Nota­rin — Neh­men Sie Kon­takt auf

Wen­den Sie sich gern tele­fo­nisch an mei­ne Mit­ar­bei­ter. Sie erläu­tern Ihnen die wei­te­ren Abläu­fe und bit­ten Sie ziel­ge­rich­tet um die benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen. Bes­ser kön­nen wir Sie bera­ten, wenn Sie den hier hin­ter­leg­ten Fra­ge­bo­gen aus­fül­len und uns zusen­den. Fra­ge­bo­gen “Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung” Mei­ne Mit­ar­bei­ter neh­men dann Kon­takt zu Ihnen auf. Anhand Ihrer Anga­ben erken­nen wir sofort, wel­che Beson­der­hei­ten zu berück­sich­ti­gen sind, z.B. wel­che Ver­mö­gens­wer­te zu berück­sich­ti­gen sind oder ob Kin­der eine Rol­le spie­len. Wir kön­nen so den Pro­zess erheb­lich beschleu­ni­gen.

Der Weg zur Beur­kun­dung

Eine Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung ist kein Pro­dukt von der Stan­ge. Es ist ein sehr per­sön­li­ches und indi­vi­du­el­les Doku­ment. Um Sie hier rich­tig zu bera­ten, muss ich Sie ken­nen und Sie mir ver­trau­en. Ver­trau­en baut man in Gesprä­chen auf. Hier­für neh­me ich mir die nöti­ge Zeit. Zeigt sich, dass auch kom­ple­xe steu­er­li­che Fra­gen bedacht wer­den wol­len, zie­he ich bei Bedarf Ihren Steu­er­be­ra­ter dazu. In der Regel sind Sie bereits recht­lich durch einen Schei­dungs­an­walt bera­ten. Falls erfor­der­lich, bin­de ich auch Ihren Anwalt ein.

Ich klä­re Sie auf, wenn ich erken­ne, das zur voll­stän­di­gen Errei­chung Ihrer Zie­le wei­te­re Absi­che­run­gen erfor­der­lich sind, z.B. die Ände­rung von Tes­ta­men­ten oder Vor­sor­ge­voll­mach­ten.

Ist alles geklärt, berei­ten wir den Ent­wurf vor und sen­den Ihnen die­sen zur Prü­fung und Abstim­mung zu. Ände­rungs­wün­sche arbei­ten wir ein und wenn alle mit dem Ent­wurf ein­ver­stan­den sind, ver­ein­ba­ren mei­ne Mit­ar­bei­ter mit Ihnen einen Beur­kun­dungs­ter­min.

In der Beur­kun­dung lese ich Ihnen den Ver­trags­text voll­stän­dig vor und erläu­te­re die juris­ti­schen Begrif­fe, ohne die es lei­der nicht geht. Sie dür­fen jeder­zeit Fra­gen stel­len. Ich möch­te, dass Sie ver­ste­hen, was Sie unter­schrei­ben. Wenn nötig, ändern wir den Ver­trag so ab, dass er dem gemein­sa­men Ver­ständ­nis ent­spricht.

Nach der Beur­kun­dung

Für uns beginnt der zwei­te Teil der Arbeit, die Abwick­lung. Wir fer­ti­gen den Ver­trag aus und sen­den Ihnen die­sen zu.