Immobilien
Teilungserklärung und Bauträgervertrag
Die Wohnung existiert auf dem Papier, muss aber noch gebaut werden? Oder Sie wollen eine Immobilie in mehrere Wohneinheiten aufteilen?
Dann sprechen wir über den Abschluss von Bauträgervertrag und Teilungserklärung.
Bestimmen wir Ihr Ziel
Wenn der Wohnkomplex in separate Einheiten aufgeteilt werden soll, bedarf es einer Teilungserklärung. Diese legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bildung von Eigentumseinheiten fest und regelt die gemeinschaftliche Nutzung von Flächen und Einrichtungen. Aufgeteilt werden kann ein bereits fertiges Mehrfamilienhaus, aber auch, wenn Ihre Immobilie erst auf dem Papier besteht, kann eine Aufteilung erfolgen.
Ist die Immobilie in Planung, soll aber bereits verkauft werden, benötigen Sie einen Bauträgervertrag. In diesem Vertrag werden die Bedingungen und Vereinbarungen festgelegt, unter denen der Bauträger ein Bauprojekt für den Bauherrn durchführt, also insbesondere die Beschreibung des Bauvorhabens, der Preis, die Zahlungsbedingungen, Termine und Fristen und Bestimmungen zu Abnahme und Übergabe. Der Bauträgervertrag kombiniert Bauvertrag und Kaufvertrag.
Der Weg zur Notarin — Nehmen Sie Kontakt auf
Teilungserklärung und Bauträgervertrag müssen individuell auf Ihr Projekt zugeschnitten sein. Ohne ein persönliches Gespräch und umfassende Projektkenntnis geht es nicht. Vereinbaren Sie also zunächst einen Termin mit meinen Mitarbeitern.
Der Weg zur Beurkundung
Ein Bauträgervertrag ist deutlich komplizierter als ein einfacher Kaufvertrag. Es sind eine Vielzahl von Vorschriften zu berücksichtigen z.B. Verbraucherschutzbestimmungen, die Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung sowie die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über allgemeine Geschäftsbedingungen. Wir schauen gemeinsam auf Ihre Pläne, besprechen Bauabläufe, die geplante Finanzierung und berücksichtigen all das im Vertrag. Parallel besprechen wir die Teilungserklärung.
Für die Beurkundung gelten einige Besonderheiten. Kaufen z.B. Verbraucher, muss ihnen der Vertragsentwurf mindestens 14 Tage vorab zugehen, damit diese den Vertrag gründlich prüfen können.
Bis zur Beurkundung habe ich die vertraglichen Grundlagen in der Regel gemeinsam mit dem Verkäufer/Bauträger besprochen. Spätestens im Beurkundungstermin hole ich Sie als Käufer ab. Ich lese Ihnen den Vertragstext vollständig vor und erläutere die juristischen Begriffe und Inhalte. Sie dürfen jederzeit Fragen stellen. Ich möchte, dass Sie verstehen, was Sie unterschreiben. Wenn nötig, ändern wir den Vertrag so ab, dass er dem gemeinsamen Verständnis entspricht.
Nach der Beurkundung
Für uns beginnt der zweite Teil der Arbeit, der Vollzug der Urkunde. Wir holen Genehmigungen ein, sorgen für die Lastenfreistellung und die Eintragungen im Grundbuch.