Immobilien
Immobilienüberlassungen und Schenkungen
Sie überlegen, Ihre Immobilie schon zu Lebzeiten an die Kinder oder den Ehepartner zu übertragen? Ich unterstütze Sie gerne auf diesem wichtigen Weg!
Bestimmen wir Ihr Ziel
Die Gründe für Übertragungen von Immobilien innerhalb der Familie sind vielfältig. Eine Übertragung kann Teil einer langfristigen Vermögensnachfolge- und ‑planungsstrategie sein. Eltern möchten sicherstellen, dass ihr Eigentum in der Familie bleibt und an die nächste Generation weitergegeben wird. Oder Sie möchten Ihren Kindern finanzielle Unterstützung bieten. In einigen Fällen können Schenkungen steuerliche Vorteile bieten. Durch eine rechtzeitige Schenkung können Erben möglicherweise die Belastung durch Erbschafts- oder Schenkungssteuern verringern. Manchmal ermöglicht die frühzeitige Übertragung der Immobilie auf die Kinder deren Schutz im Falle einer langfristigen Pflegebedürftigkeit der Eltern. Und schließlich können Schenkungen dazu beitragen, Familienharmonie zu fördern, indem sie Streitigkeiten oder Unsicherheiten über die Verteilung von Vermögenswerten nach dem Tod der Eltern vermeiden.
Der Weg zur Notarin — Nehmen Sie Kontakt auf
Wenden Sie sich gern telefonisch an meine Mitarbeiter. Sie erläutern Ihnen die weiteren Abläufe und bitten Sie zielgerichtet um die benötigten Informationen.
Besser können wir Sie beraten, wenn Sie den hier hinterlegten Fragebogen ausfüllen und uns zusenden:
Fragebogen “Übertragungsvertrag”
Meine Mitarbeiter nehmen dann Kontakt zu Ihnen auf. Anhand Ihrer Angaben erkennen wir sofort, welche Besonderheiten zu beachten sind, z.B. falls Geschwister zu berücksichtigen und abzufinden sind, Sicherheiten wie Wohnungsrechte, Nießbrauchsrechte oder Rückforderungsrechte gewünscht sind. Wir können so den Prozess erheblich beschleunigen.
Der Weg zur Beurkundung
Ein Übertragungsvertrag ist kein Standardvorgang. Es sind Ihre persönlichen Wünsche und die Besonderheiten Ihres Falls festzustellen und zu berücksichtigen. Deshalb vereinbare ich vor Entwurfserstellung stets einen Beratungstermin.
Häufig spielen steuerliche Fragen eine Rolle. Für die Beachtung der steuerlichen Themen arbeite ich auf Wunsch Hand in Hand mit Ihrem Steuerberater.
Ich kläre Sie auf, wenn ich erkenne, das zur vollständigen Erreichung Ihrer Ziele weitere Absicherungen erforderlich, z.B. Testamente, Pflichtteilsverzichte, Vorsorgevollmachten.
Ist alles geklärt, bereiten wir den Entwurf vor und senden Ihnen diesen zur Prüfung und Abstimmung zu. Änderungswünsche arbeiten wir ein und wenn alle mit dem Entwurf einverstanden sind, vereinbaren meine Mitarbeiter mit Ihnen einen Beurkundungstermin.
Im Beurkundungstermin lese ich Ihnen den Vertragstext vollständig vor und erläutere die juristischen Begriffe, ohne die es leider nicht geht. Sie dürfen jederzeit Fragen stellen. Ich möchte, dass Sie verstehen, was Sie unterschreiben. Wenn nötig, ändern wir den Vertrag so ab, dass er dem gemeinsamen Verständnis entspricht.
Nach der Beurkundung
Für uns beginnt der zweite Teil der Arbeit, der Vollzug der Urkunde. Wir sorgen für die notwendigen Eintragungen im Grundbuch. Sobald alles erledigt ist, informieren meine Mitarbeiter Sie.
Übrigens: Überlassungen und Schenkungen zu Lebzeiten müssen nicht notwendig nur Immobilienvermögen betreffen. Auch für Unternehmen oder sonstiges Vermögen wie z.B. Aktiendepots kann sich eine frühzeitige Übertragung lohnen.