Immo­bi­li­en

Immo­bi­li­en­über­las­sun­gen und Schen­kun­gen

Sie über­le­gen, Ihre Immo­bi­lie schon zu Leb­zei­ten an die Kin­der oder den Ehe­part­ner zu über­tra­gen? Ich unter­stüt­ze Sie ger­ne auf die­sem wich­ti­gen Weg!

Bestim­men wir Ihr Ziel

Die Grün­de für Über­tra­gun­gen von Immo­bi­li­en inner­halb der Fami­lie sind viel­fäl­tig. Eine Über­tra­gung kann Teil einer lang­fris­ti­gen Ver­mö­gens­nach­fol­ge- und ‑pla­nungs­stra­te­gie sein. Eltern möch­ten sicher­stel­len, dass ihr Eigen­tum in der Fami­lie bleibt und an die nächs­te Gene­ra­ti­on wei­ter­ge­ge­ben wird. Oder Sie möch­ten Ihren Kin­dern finan­zi­el­le Unter­stüt­zung bie­ten. In eini­gen Fäl­len kön­nen Schen­kun­gen steu­er­li­che Vor­tei­le bie­ten. Durch eine recht­zei­ti­ge Schen­kung kön­nen Erben mög­li­cher­wei­se die Belas­tung durch Erb­schafts- oder Schen­kungs­steu­ern ver­rin­gern. Manch­mal ermög­licht die früh­zei­ti­ge Über­tra­gung der Immo­bi­lie auf die Kin­der deren Schutz im Fal­le einer lang­fris­ti­gen Pfle­ge­be­dürf­tig­keit der Eltern. Und schließ­lich kön­nen Schen­kun­gen dazu bei­tra­gen, Fami­li­en­har­mo­nie zu för­dern, indem sie Strei­tig­kei­ten oder Unsi­cher­hei­ten über die Ver­tei­lung von Ver­mö­gens­wer­ten nach dem Tod der Eltern ver­mei­den.

Der Weg zur Nota­rin — Neh­men Sie Kon­takt auf

Wen­den Sie sich gern tele­fo­nisch an mei­ne Mit­ar­bei­ter. Sie erläu­tern Ihnen die wei­te­ren Abläu­fe und bit­ten Sie ziel­ge­rich­tet um die benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen.

Bes­ser kön­nen wir Sie bera­ten, wenn Sie den hier hin­ter­leg­ten Fra­ge­bo­gen aus­fül­len und uns zusen­den:
Fra­ge­bo­gen “Über­tra­gungs­ver­trag”

Mei­ne Mit­ar­bei­ter neh­men dann Kon­takt zu Ihnen auf. Anhand Ihrer Anga­ben erken­nen wir sofort, wel­che Beson­der­hei­ten zu beach­ten sind, z.B. falls Geschwis­ter zu berück­sich­ti­gen und abzu­fin­den sind, Sicher­hei­ten wie Woh­nungs­rech­te, Nieß­brauchs­rech­te oder Rück­for­de­rungs­rech­te gewünscht sind. Wir kön­nen so den Pro­zess erheb­lich beschleu­ni­gen.

Der Weg zur Beur­kun­dung

Ein Über­tra­gungs­ver­trag ist kein Stan­dard­vor­gang. Es sind Ihre per­sön­li­chen Wün­sche und die Beson­der­hei­ten Ihres Falls fest­zu­stel­len und zu berück­sich­ti­gen. Des­halb ver­ein­ba­re ich vor Ent­wurfs­er­stel­lung stets einen Bera­tungs­ter­min.

Häu­fig spie­len steu­er­li­che Fra­gen eine Rol­le. Für die Beach­tung der steu­er­li­chen The­men arbei­te ich auf Wunsch Hand in Hand mit Ihrem Steu­er­be­ra­ter.

Ich klä­re Sie auf, wenn ich erken­ne, das zur voll­stän­di­gen Errei­chung Ihrer Zie­le wei­te­re Absi­che­run­gen erfor­der­lich, z.B. Tes­ta­men­te, Pflicht­teils­ver­zich­te, Vor­sor­ge­voll­mach­ten.

Ist alles geklärt, berei­ten wir den Ent­wurf vor und sen­den Ihnen die­sen zur Prü­fung und Abstim­mung zu. Ände­rungs­wün­sche arbei­ten wir ein und wenn alle mit dem Ent­wurf ein­ver­stan­den sind, ver­ein­ba­ren mei­ne Mit­ar­bei­ter mit Ihnen einen Beur­kun­dungs­ter­min.

Im Beur­kun­dungs­ter­min lese ich Ihnen den Ver­trags­text voll­stän­dig vor und erläu­te­re die juris­ti­schen Begrif­fe, ohne die es lei­der nicht geht. Sie dür­fen jeder­zeit Fra­gen stel­len. Ich möch­te, dass Sie ver­ste­hen, was Sie unter­schrei­ben. Wenn nötig, ändern wir den Ver­trag so ab, dass er dem gemein­sa­men Ver­ständ­nis ent­spricht.

Nach der Beur­kun­dung

Für uns beginnt der zwei­te Teil der Arbeit, der Voll­zug der Urkun­de. Wir sor­gen für die not­wen­di­gen Ein­tra­gun­gen im Grund­buch. Sobald alles erle­digt ist, infor­mie­ren mei­ne Mit­ar­bei­ter Sie.

Übri­gens: Über­las­sun­gen und Schen­kun­gen zu Leb­zei­ten müs­sen nicht not­wen­dig nur Immo­bi­li­en­ver­mö­gen betref­fen. Auch für Unter­neh­men oder sons­ti­ges Ver­mö­gen wie z.B. Akti­en­de­pots kann sich eine früh­zei­ti­ge Über­tra­gung loh­nen.