Erben, Ver­er­ben und Stif­tun­gen

Gestal­ten Sie die Zukunft aktiv – auch über den eige­nen Tod hin­aus.

Die gesetz­li­che Erb­fol­ge ent­spricht nicht Ihren Wün­schen und Sie wol­len über ein Tes­ta­ment die Ver­tei­lung Ihres Ver­mö­gens bestim­men? Ich stel­le sicher, dass das Tes­ta­ment den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen genügt und erläu­te­re Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten, die zu Ihnen pas­sen. Bis hin zur Stif­tung. Spre­chen Sie mich recht­zei­tig an. Wenn Sie selbst geerbt haben, spre­chen wir über die nächs­ten Schrit­te, egal, ob Sie das Erbe aus­schla­gen wol­len, einen Erb­schein benö­ti­gen oder Ihre Erben­ge­mein­schaft aus­ein­an­der­set­zen wol­len.

Spre­chen Sie mich an zum The­ma:

 

Tes­ta­men­te

Erb­ver­trag

Leb­zei­ti­ge Über­las­sung und Schen­kung

Erb­aus­schla­gung

Erb­scheins­an­trag

Aus­ein­an­der­set­zung des Nach­las­ses

Stif­tun­gen

Ich beglei­te Sie aber auch bei:

Erb- und Pflicht­teils­ver­zicht

Tes­ta­ments­voll­stre­ckung

Unter­neh­mens­nach­fol­ge

Behin­der­ten­tes­ta­ment