Immo­bi­li­en

Kauf Haus, Woh­nung, Grund­stück

Sie wol­len Ihr Haus, Ihre Woh­nung, ein Grund­stück oder Erb­bau­recht ver­kau­fen?
Nicht ohne Notar­ver­trag – Ich zei­ge Ihnen wie es geht.

Bestim­men wir Ihr Ziel

Den ers­ten wich­ti­gen Schritt haben Sie als Käu­fer und Ver­käu­fer voll­bracht. Sie haben sich gefun­den und bereits die wesent­li­chen Ver­trags­in­hal­te bespro­chen, z.B. den Kauf­ge­gen­stand und den Kauf­preis. Für den Eigen­tums­wech­sel benö­ti­gen Sie einen beur­kun­de­ten Kauf­ver­trag.

Der Weg zur Nota­rin — Neh­men Sie Kon­takt auf

Wen­den Sie sich gern tele­fo­nisch an mei­ne Mit­ar­bei­ter. Sie erläu­tern Ihnen die wei­te­ren Abläu­fe und bit­ten Sie ziel­ge­rich­tet um die benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen.

Bes­ser kön­nen wir Sie bera­ten, wenn Sie den hier hin­ter­leg­ten Fra­ge­bo­gen aus­fül­len und uns zusen­den:

Fra­ge­bo­gen “Grund­stücks­kauf“
Fra­ge­bo­gen “Woh­nungs­kauf”

Mei­ne Mit­ar­bei­ter neh­men dann Kon­takt zu Ihnen auf. Anhand Ihrer Anga­ben erken­nen wir sofort, wel­che Beson­der­hei­ten zu beach­ten sind, z.B. falls Geschwis­ter zu berück­sich­ti­gen und abzu­fin­den sind, Sicher­hei­ten wie Woh­nungs­rech­te, Nieß­brauchs­rech­te oder Rück­for­de­rungs­rech­te gewünscht sind. Wir kön­nen so den Pro­zess erheb­lich beschleu­ni­gen.

Der Weg zur Beur­kun­dung

Sobald Sie das wün­schen, fer­ti­gen wir den Ent­wurf und sen­den Ihnen die­sen zur Prü­fung und Abstim­mung zu. Ände­rungs­wün­sche arbei­ten wir ein und wenn alle mit dem Ent­wurf ein­ver­stan­den sind, ver­ein­ba­ren mei­ne Mit­ar­bei­ter mit Ihnen einen Beur­kun­dungs­ter­min.
Wird der Kauf­preis von einer Bank finan­ziert, ist in der Regel eine Grund­schuld zu bestel­len. Die Unter­la­gen erhal­ten Sie von Ihrer Bank. Sen­den Sie die Grund­schuld­un­ter­la­gen (auch per Mail) eini­ge Tage vor der Beur­kun­dung an Ihren Sach­be­ar­bei­ter. Dann kön­nen wir die Grund­schuld gleich im Anschluss an den Kauf­ver­trag beur­kun­den, das spart Ihnen Zeit. Schaf­fen Sie das nicht, macht das auch nichts – dann ver­ein­ba­ren wir einen zwei­ten Ter­min.
Im Beur­kun­dungs­ter­min lese ich Ihnen den Ver­trags­text voll­stän­dig vor und erläu­te­re die juris­ti­schen Begrif­fe, ohne die es lei­der nicht geht. Sie dür­fen jeder­zeit Fra­gen stel­len. Ich möch­te, dass Sie ver­ste­hen, was Sie unter­schrei­ben. Wenn nötig, ändern wir den Ver­trag so ab, dass er dem gemein­sa­men Ver­ständ­nis ent­spricht.

Nach der Beur­kun­dung

Für uns beginnt der zwei­te Teil der Arbeit, der Voll­zug der Urkun­de. Wir holen Geneh­mi­gun­gen ein, sor­gen für die Las­ten­frei­stel­lung und die Ein­tra­gun­gen im Grund­buch. Manch­mal benö­ti­gen wir Ihre Mit­wir­kung; dar­über infor­mie­ren wir aber recht­zei­tig.

Sie wer­den immer wis­sen, wo wir im Abwick­lungs­pro­zess ste­hen und wann Sie etwas zu tun haben. Sobald alles erle­digt ist, tei­len wir Ihnen und Ihrer finan­zie­ren­den Bank in der Fäl­lig­keits­mit­tei­lung mit, dass der Kauf­preis bezahlt wer­den kann. In der Regel tref­fen Sie sich nach Kauf­preis­zah­lung und über­ge­ben die Schlüs­sel zur Immo­bi­lie.