Erben, Ver­er­ben und Stif­tun­gen

Erb­aus­schla­gung, Erb­scheins­an­trag und Erbaus­ein­an­der­set­zung

Nach dem Tod eines Ange­hö­ri­gen haben Sie kei­nen Kopf für Büro­kra­tis­mus und Orga­ni­sa­to­ri­sches. Und den­noch sind Ent­schei­dun­gen zu tref­fen.
Ich erklä­re Ihnen Ihre Optio­nen und set­ze die­se mit Ihnen um!

Bestim­men wir Ihr Ziel

Nicht immer ist eine Erb­schaft ein Segen. Schnel­les und recht­lich rich­ti­ges Han­deln ist erfor­der­lich, wenn Sie das Erbe z.B. wegen Ver­schul­dung des Erb­las­sers, aus fami­liä­ren oder per­sön­li­chen Grün­den aus­schla­gen wol­len. Ich hel­fe Ihnen, die Fris­ten und Form­vor­schrif­ten zu beach­ten. Und wie wei­sen Sie Ihr Erbrecht nach, wenn Sie das Erbe ange­nom­men haben? Hat der Erb­las­ser kein nota­ri­el­les Tes­ta­ment hin­ter­las­sen, benö­ti­gen Sie oft einen Erb­schein. Den Erb­scheins­an­trag erstel­len wir gemein­sam. Und wenn Sie nicht allein geerbt haben, son­dern Mit­glied einer Erben­ge­mein­schaft sind? Dann unter­stüt­ze ich bei der Erbaus­ein­an­der­set­zung. Ich bespre­che mit allen Erben wie Ver­mö­gen und Schul­den zu ver­tei­len sind und hal­te dies ver­trag­lich fest.

Der Weg zur Nota­rin — Neh­men Sie Kon­takt auf

Wen­den Sie sich gern tele­fo­nisch an mei­ne Mit­ar­bei­ter und erklä­ren Sie Ihr Anlie­gen. Mei­ne Mit­ar­bei­ter erläu­tern Ihnen die wei­te­ren Abläu­fe und bit­ten Sie ziel­ge­rich­tet um die benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen.
Bes­ser kön­nen wir Sie bera­ten, wenn Sie den hier hin­ter­leg­ten Fra­ge­bo­gen aus­fül­len und uns zusen­den.

Fra­ge­bo­gen “Erb­scheins­an­trag“
Fra­ge­bo­gen “Erbaus­ein­an­der­set­zung”

Mei­ne Mit­ar­bei­ter neh­men dann zu Ihnen Kon­takt auf. Anhand Ihrer Anga­ben erken­nen wir sofort, wel­che Beson­der­hei­ten zu beach­ten sind, z.B. ob im Fal­le einer Erb­aus­schla­gung Eile gebo­ten ist, weil Fris­ten lau­fen.

Der Weg zur Beur­kun­dung

Jetzt kommt es ganz auf Ihr Ziel an.
Eine Erb­aus­schla­gung bedarf ledig­lich der Beglau­bi­gung Ihrer Unter­schrift. Sie kön­nen das Doku­ment selbst vor­be­rei­ten und ich neh­me die Beglau­bi­gung vor. Brau­chen Sie Bera­tung oder wün­schen Sie, dass wir das Doku­ment vor­be­rei­ten, beden­ken Sie bit­te mit Blick auf die lau­fen­den Fris­ten, das wir hier­für Zeit benö­ti­gen.
Für einen Erb­scheins­an­trag benö­ti­gen wir eine Viel­zahl an Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen. Je bes­ser und schnel­ler Sie uns die­se zur Ver­fü­gung stel­len, des­to schnel­ler kön­nen wir einen Beur­kun­dungs­ter­min ver­ein­ba­ren. Den Ent­wurf erhal­ten Sie vor­ab zur Prü­fung. In der Regel muss nur ein Erbe zur Beur­kun­dung erschei­nen.
Eine Erbaus­ein­an­der­set­zung ist kom­ple­xer. Hier spre­che ich zuvor mit allen Erben. Häu­fig spie­len steu­er­li­che Fra­gen eine Rol­le. Manch­mal sind Sie als Erben bereits recht­lich bera­ten. Auf Wunsch arbei­te ich Hand in Hand mit Ihrem Steu­er­be­ra­ter und zie­he Ihre recht­li­chen Bera­ter hin­zu. Ist alles geklärt, berei­ten wir den Ent­wurf vor und sen­den Ihnen die­sen zur Prü­fung und Abstim­mung zu. Ände­rungs­wün­sche arbei­ten wir ein und wenn alle mit dem Ent­wurf ein­ver­stan­den sind, ver­ein­ba­ren mei­ne Mit­ar­bei­ter mit Ihnen einen Beur­kun­dungs­ter­min. Im Beur­kun­dungs­ter­min lese ich Ihnen den Ver­trags­text voll­stän­dig vor und erläu­te­re die juris­ti­schen Begrif­fe, ohne die es lei­der nicht geht. Sie dür­fen jeder­zeit Fra­gen stel­len. Ich möch­te, dass Sie ver­ste­hen, was Sie unter­schrei­ben. Wenn nötig, ändern wir den Ver­trag so ab, dass er dem gemein­sa­men Ver­ständ­nis ent­spricht.

Nach der Beur­kun­dung

Die Urschrift der Erb­aus­schla­gung sen­den Sie selbst zu Gericht und ach­ten dar­auf, dass die Fris­ten ein­ge­hal­ten wer­den.
Den Erb­scheins­an­trags sen­den wir für Sie zu Gericht und infor­mie­ren Sie, sobald der Erb­schein bei uns ein­geht. Oft schließt sich dann eine Erbaus­ein­an­der­set­zung an.
Nach Beur­kun­dung einer Erbaus­ein­an­der­set­zung wer­den wir den Ver­trag voll­zie­hen. Sind Immo­bi­li­en betrof­fen, sor­gen wir für die Ein­tra­gun­gen im Grund­buch. Sobald alles erle­digt ist, infor­mie­ren mei­ne Mit­ar­bei­ter Sie.