Erben, Vererben und Stiftungen
Erbausschlagung, Erbscheinsantrag und Erbauseinandersetzung
Nach dem Tod eines Angehörigen haben Sie keinen Kopf für Bürokratismus und Organisatorisches. Und dennoch sind Entscheidungen zu treffen.
Ich erkläre Ihnen Ihre Optionen und setze diese mit Ihnen um!
Bestimmen wir Ihr Ziel
Der Weg zur Notarin — Nehmen Sie Kontakt auf
Wenden Sie sich gern telefonisch an meine Mitarbeiter und erklären Sie Ihr Anliegen. Meine Mitarbeiter erläutern Ihnen die weiteren Abläufe und bitten Sie zielgerichtet um die benötigten Informationen.
Besser können wir Sie beraten, wenn Sie den hier hinterlegten Fragebogen ausfüllen und uns zusenden.
Fragebogen “Erbscheinsantrag“
Fragebogen “Erbauseinandersetzung”
Meine Mitarbeiter nehmen dann zu Ihnen Kontakt auf. Anhand Ihrer Angaben erkennen wir sofort, welche Besonderheiten zu beachten sind, z.B. ob im Falle einer Erbausschlagung Eile geboten ist, weil Fristen laufen.
Der Weg zur Beurkundung
Eine Erbausschlagung bedarf lediglich der Beglaubigung Ihrer Unterschrift. Sie können das Dokument selbst vorbereiten und ich nehme die Beglaubigung vor. Brauchen Sie Beratung oder wünschen Sie, dass wir das Dokument vorbereiten, bedenken Sie bitte mit Blick auf die laufenden Fristen, das wir hierfür Zeit benötigen.
Für einen Erbscheinsantrag benötigen wir eine Vielzahl an Informationen und Unterlagen. Je besser und schneller Sie uns diese zur Verfügung stellen, desto schneller können wir einen Beurkundungstermin vereinbaren. Den Entwurf erhalten Sie vorab zur Prüfung. In der Regel muss nur ein Erbe zur Beurkundung erscheinen.
Eine Erbauseinandersetzung ist komplexer. Hier spreche ich zuvor mit allen Erben. Häufig spielen steuerliche Fragen eine Rolle. Manchmal sind Sie als Erben bereits rechtlich beraten. Auf Wunsch arbeite ich Hand in Hand mit Ihrem Steuerberater und ziehe Ihre rechtlichen Berater hinzu. Ist alles geklärt, bereiten wir den Entwurf vor und senden Ihnen diesen zur Prüfung und Abstimmung zu. Änderungswünsche arbeiten wir ein und wenn alle mit dem Entwurf einverstanden sind, vereinbaren meine Mitarbeiter mit Ihnen einen Beurkundungstermin. Im Beurkundungstermin lese ich Ihnen den Vertragstext vollständig vor und erläutere die juristischen Begriffe, ohne die es leider nicht geht. Sie dürfen jederzeit Fragen stellen. Ich möchte, dass Sie verstehen, was Sie unterschreiben. Wenn nötig, ändern wir den Vertrag so ab, dass er dem gemeinsamen Verständnis entspricht.
Nach der Beurkundung
Den Erbscheinsantrags senden wir für Sie zu Gericht und informieren Sie, sobald der Erbschein bei uns eingeht. Oft schließt sich dann eine Erbauseinandersetzung an.
Nach Beurkundung einer Erbauseinandersetzung werden wir den Vertrag vollziehen. Sind Immobilien betroffen, sorgen wir für die Eintragungen im Grundbuch. Sobald alles erledigt ist, informieren meine Mitarbeiter Sie.