familie&vorsorge

Ehe­ver­trag

Gra­tu­lie­re! Sie wol­len hei­ra­ten, oder haben sich bereits getraut? Hei­ra­ten kön­nen Sie ohne Ver­trag. Ein zusätz­li­cher Ver­trag kann jedoch Vor­tei­le brin­gen. Ich bera­te Sie gern!

Bestim­men wir Ihr Ziel

Ein Ehe­ver­trag kann dazu bei­tra­gen, die finan­zi­el­le Sicher­heit und Sta­bi­li­tät bei­der Ehe­part­ner zu gewähr­leis­ten und poten­zi­el­le Strei­tig­kei­ten im Fal­le einer Schei­dung zu mini­mie­ren. Manch­mal ist es wich­tig, das Ver­mö­gen zu schüt­zen, z.B. wenn ein Part­ner beträcht­li­ches Ver­mö­gen hat, bevor die Ehe geschlos­sen wird, wenn Erb­schaf­ten erwar­tet wer­den, oder wenn Ver­mö­gens­wer­te wie Unter­neh­men, Immo­bi­li­en oder Inves­ti­tio­nen vor­han­den sind. Wenn ein Ehe­part­ner ein Unter­neh­men betreibt, kann ein Ehe­ver­trag dazu die­nen, das Unter­neh­men im Fal­le einer Schei­dung zu schüt­zen und sicher­zu­stel­len, dass es nicht auf­ge­teilt oder ver­kauft wer­den muss. Für den Fall einer Schei­dung kann fest­ge­legt wer­den, ob Unter­halts­zah­lun­gen geleis­tet wer­den müs­sen oder Ver­sor­gungs­an­wart­schaf­ten aus­zu­glei­chen sind.

Der Weg zur Nota­rin — Neh­men Sie Kon­takt auf

Wen­den Sie sich gern tele­fo­nisch an mei­ne Mit­ar­bei­ter. Sie erläu­tern Ihnen die wei­te­ren Abläu­fe und bit­ten Sie ziel­ge­rich­tet um die benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen. Bes­ser kön­nen wir Sie bera­ten, wenn Sie den hier hin­ter­leg­ten Fra­ge­bo­gen aus­fül­len und uns zusen­den. Fra­ge­bo­gen “Ehe­ver­trag” Mei­ne Mit­ar­bei­ter neh­men dann zu Ihnen Kon­takt auf. Anhand Ihrer Anga­ben erken­nen wir sofort, wel­che Beson­der­hei­ten zu beach­ten sind, z.B. ob Sie erst hei­ra­ten wol­len, wel­che Ver­mö­gens­wer­te zu beach­ten sind, ob Kin­der eine Rol­le spie­len. Wir kön­nen so den Pro­zess erheb­lich beschleu­ni­gen.

Der Weg zur Beur­kun­dung

Kei­ne Ehe ist wie die ande­re. Das muss auch der Ehe­ver­trag berück­sich­ti­gen. Er ist ein sehr per­sön­li­ches und indi­vi­du­el­les Doku­ment. Um Sie hier rich­tig zu bera­ten, muss ich Sie ken­nen und Sie mir ver­trau­en. Ver­trau­en baut man in Gesprä­chen auf. Hier­für neh­me ich mir die nöti­ge Zeit. Zeigt sich, dass auch kom­ple­xe steu­er­li­che Fra­gen bedacht wer­den wol­len, zie­he ich bei Bedarf Ihren Steu­er­be­ra­ter dazu.
Mög­li­cher­wei­se sind Sie als Gesell­schaf­ter z.B. einer Fami­li­en­ge­sell­schaft auch über den Gesell­schafts­ver­trag „gezwun­gen“ das Unter­neh­mens­ver­mö­gen durch ehe­ver­trag­li­che Gestal­tun­gen zu schüt­zen. Ich hel­fe Ihnen im gemein­sa­men Gespräch Ihrem Part­ner die Not­wen­dig­keit und Fol­gen einer sol­che Rege­lung ver­ständ­lich zu machen.
Ich klä­re Sie auf, wenn ich erken­ne, das zur voll­stän­di­gen Errei­chung Ihrer Zie­le wei­te­re Absi­che­run­gen erfor­der­lich sind, z.B. Tes­ta­men­te, Vor­sor­ge­voll­mach­ten oder Ände­run­gen Ihrer Gesell­schafts­ver­trä­ge.
Ist alles geklärt, berei­ten wir den Ent­wurf vor und sen­den Ihnen die­sen zur Prü­fung und Abstim­mung zu. Ände­rungs­wün­sche arbei­ten wir ein und wenn alle mit dem Ent­wurf ein­ver­stan­den sind, ver­ein­ba­ren mei­ne Mit­ar­bei­ter mit Ihnen einen Beur­kun­dungs­ter­min.
In der Beur­kun­dung lese ich Ihnen den Ver­trags­text voll­stän­dig vor und erläu­te­re die juris­ti­schen Begrif­fe, ohne die es lei­der nicht geht. Sie dür­fen jeder­zeit Fra­gen stel­len. Ich möch­te, dass Sie ver­ste­hen, was Sie unter­schrei­ben. Wenn nötig, ändern wir den Ver­trag so ab, dass er dem gemein­sa­men Ver­ständ­nis ent­spricht.

Nach der Beur­kun­dung

Für uns beginnt der zwei­te Teil der Arbeit, die Abwick­lung. Wir fer­ti­gen den Ver­trag aus und sen­den Ihnen die­sen zu und wün­schen uns mit Ihnen, dass die Ehe glück­lich gelebt wird, auch ohne in den Ver­trag zu sehen.
Von Zeit zu Zeit soll­ten Sie dies den­noch tun. Das Leben ver­läuft nicht immer nach Plan. Bei wesent­li­chen Ände­run­gen, der Geburt wei­te­rer Kin­der, Krank­hei­ten, wirt­schaft­li­chen Ver­än­de­run­gen soll­ten Sie über­prü­fen, ob die im Ver­trag fest­ge­leg­ten Spiel­re­geln noch zu Ihrer Ehe pas­sen. Haben Sie Zwei­fel, soll­ten wir noch ein­mal mit­ein­an­der spre­chen.