familie&vorsorge

Vor­sor­ge­voll­macht und Pati­en­ten­ver­fü­gung

Wer regelt Ihre Ange­le­gen­hei­ten, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind?
Las­sen Sie uns dar­über spre­chen und Vor­sor­ge tref­fen!

Bestim­men wir Ihr Ziel

Eine nota­ri­el­le Vor­sor­ge­voll­macht ermög­licht es Ihnen, selbst zu bestim­men, wer Ihre Ange­le­gen­hei­ten regeln soll, wenn Sie auf­grund von Krank­heit, Unfall oder Alter dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie haben die Mög­lich­keit, eine Per­son Ihres Ver­trau­ens zu benen­nen, die Ihre Inter­es­sen wahr­nimmt und Ent­schei­dun­gen für Sie trifft. Ihren Ange­hö­ri­gen kön­nen sich mit einer Vor­sor­ge­voll­macht sicher legi­ti­mie­ren und so im Fall der Fäl­le schnell und ziel­ge­rich­tet han­deln. Legen Sie in der Voll­macht Ihre Wün­sche dazu, wie Ihre per­sön­li­chen, finan­zi­el­len und medi­zi­ni­schen Ange­le­gen­hei­ten gere­gelt wer­den sol­len, fest, müs­sen sich die Bevoll­mäch­tig­ten hier­an hal­ten. Es ist wich­tig, eine Vor­sor­ge­voll­macht früh­zei­tig zu erstel­len, solan­ge Sie noch dazu in der Lage sind, um sicher­zu­stel­len, dass Ihre Wün­sche respek­tiert wer­den. Haben Sie Grund­be­sitz oder Gesell­schaf­ten, ist die nota­ri­el­le Form erfor­der­lich, aber auch in allen ande­ren Fäl­len kön­nen Sie mit einer nota­ri­el­len Vor­sor­ge­voll­macht sicher sein, dass sie den recht­li­chen Anfor­de­run­gen genügt.

Der Weg zur Nota­rin — Neh­men Sie Kon­takt auf

Wen­den Sie sich gern tele­fo­nisch an mei­ne Mit­ar­bei­ter. Sie erläu­tern Ihnen die wei­te­ren Abläu­fe und bit­ten Sie ziel­ge­rich­tet um die benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen.

Bes­ser kön­nen wir Sie bera­ten, wenn Sie den hier hin­ter­leg­ten Fra­ge­bo­gen aus­fül­len und uns zusen­den.

Fra­ge­bo­gen “Vor­sor­ge­voll­macht”

Anhand Ihrer Anga­ben erken­nen wir sofort, wel­che Beson­der­hei­ten zu beach­ten sind, z.B. ob Sie Ihre Vor­sor­ge­voll­macht mit einer Pati­en­ten­ver­fü­gung ver­bin­den möch­ten. Wenn wir wis­sen, was Sie wol­len, kön­nen wir den Pro­zess bis zur Beur­kun­dung erheb­lich beschleu­ni­gen.

Der Weg zur Beur­kun­dung

Wir berei­ten die Voll­macht nach Ihren Wün­schen vor und sen­den Ihnen die­se zur Prü­fung und Abstim­mung zu. Ände­rungs­wün­sche arbei­ten wir ein und wenn Sie mit dem Ent­wurf ein­ver­stan­den sind, ver­ein­ba­ren mei­ne Mit­ar­bei­ter mit Ihnen einen Beur­kun­dungs­ter­min.
Wir klä­ren Sie auf, wenn wir erken­nen, das zur voll­stän­di­gen Errei­chung Ihrer Zie­le wei­te­re Absi­che­run­gen erfor­der­lich, z.B. ein Tes­ta­ment.
Aber bit­te beach­ten Sie: Eine Voll­macht setzt beson­de­res Ver­trau­en vor­aus. Wäh­len Sie den Bevoll­mäch­tig­ten sehr sorg­fäl­tig aus!
In der Beur­kun­dung lese ich Ihnen die Voll­macht voll­stän­dig vor und erläu­te­re die juris­ti­schen Begrif­fe, ohne die es lei­der nicht geht. Sie dür­fen jeder­zeit Fra­gen stel­len. Ich möch­te, dass Sie ver­ste­hen, was Sie unter­schrei­ben. Wenn nötig, ändern wir den Text so ab, dass er Ihren Wün­schen ent­spricht.

Nach der Beur­kun­dung

Für uns beginnt der zwei­te Teil der Arbeit, die Abwick­lung. Wir fer­ti­gen die Voll­macht aus und regis­trie­ren sie im Zen­tra­len Vor­sor­ge­re­gis­ter der Bun­des­no­tar­kam­mer, so dass der Bevoll­mäch­tig­te im Not­fall schnell gefun­den wer­den kann.
Eine Voll­macht gilt, solan­ge sie nicht wider­ru­fen wird. Sie hat kein Ablauf­da­tum und kann nicht „zu alt“ wer­den. Den­noch soll­ten Sie von Zeit zu Zeit über­le­gen, ob die erteil­te Voll­macht noch Ihren Wün­schen ent­spricht, inhalt­lich aber auch bezo­gen auf den Bevoll­mäch­tig­ten. Ist das Ver­trau­en noch da? Falls nicht, spre­chen Sie mich an. Ich erläu­te­re Ihnen wie man die Voll­macht abän­dert oder wider­ruft.