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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Lassen Sie uns darüber sprechen und Vorsorge treffen!
Bestimmen wir Ihr Ziel
Der Weg zur Notarin — Nehmen Sie Kontakt auf
Besser können wir Sie beraten, wenn Sie den hier hinterlegten Fragebogen ausfüllen und uns zusenden.
Fragebogen “Vorsorgevollmacht”
Anhand Ihrer Angaben erkennen wir sofort, welche Besonderheiten zu beachten sind, z.B. ob Sie Ihre Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung verbinden möchten. Wenn wir wissen, was Sie wollen, können wir den Prozess bis zur Beurkundung erheblich beschleunigen.
Der Weg zur Beurkundung
Wir klären Sie auf, wenn wir erkennen, das zur vollständigen Erreichung Ihrer Ziele weitere Absicherungen erforderlich, z.B. ein Testament.
Aber bitte beachten Sie: Eine Vollmacht setzt besonderes Vertrauen voraus. Wählen Sie den Bevollmächtigten sehr sorgfältig aus!
In der Beurkundung lese ich Ihnen die Vollmacht vollständig vor und erläutere die juristischen Begriffe, ohne die es leider nicht geht. Sie dürfen jederzeit Fragen stellen. Ich möchte, dass Sie verstehen, was Sie unterschreiben. Wenn nötig, ändern wir den Text so ab, dass er Ihren Wünschen entspricht.
Nach der Beurkundung
Für uns beginnt der zweite Teil der Arbeit, die Abwicklung. Wir fertigen die Vollmacht aus und registrieren sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, so dass der Bevollmächtigte im Notfall schnell gefunden werden kann.
Eine Vollmacht gilt, solange sie nicht widerrufen wird. Sie hat kein Ablaufdatum und kann nicht „zu alt“ werden. Dennoch sollten Sie von Zeit zu Zeit überlegen, ob die erteilte Vollmacht noch Ihren Wünschen entspricht, inhaltlich aber auch bezogen auf den Bevollmächtigten. Ist das Vertrauen noch da? Falls nicht, sprechen Sie mich an. Ich erläutere Ihnen wie man die Vollmacht abändert oder widerruft.