Erben, Ver­er­ben und Stif­tun­gen

Stif­tung, Fami­li­en­stif­tung

Sie möch­ten etwas Nach­hal­ti­ges hin­ter­las­sen oder auf beson­de­re Wei­se lang­fris­tig für Ihre Fami­lie sor­gen?
Eine Stif­tung ist ein mög­li­cher Weg!

Bestim­men wir Ihr Ziel

Möch­ten Sie ein beson­de­res sozia­les Enga­ge­ment zei­gen, gemein­nüt­zi­ge Pro­jek­te unter­stüt­zen und die­ses Enga­ge­ment für die Zukunft sichern, z.B. in Form einer gemein­nüt­zi­gen Stif­tung oder einer Zustif­tung? Oder geht es Ihnen dar­um, durch eine Fami­li­en­stif­tung den lang­fris­ti­gen Zusam­men­halt des Fami­li­en­ver­mö­gens und die Ver­sor­gung der Fami­li­en­mit­glie­der über meh­re­re Gene­ra­tio­nen hin­weg zu sichern? In jedem Fall ist kom­pe­ten­ter Rat gefragt. Der Stif­tungs­zweck als zen­tra­les Ele­ment der Stif­tung ist zu bestim­men, das Stif­tungs­ver­mö­gen zur Ver­fü­gung zu stel­len und der recht­li­che Rah­men in der Sat­zung der Stif­tung zu schaf­fen. Sie ent­schei­den, ob Sie die Grün­dung bereits zu Leb­zei­ten vor­neh­men wol­len, d.h. auch bereits zu Leb­zei­ten das Ver­mö­gen der Stif­tung über­las­sen wol­len oder ob Sie in Ihrem Tes­ta­ment ver­fü­gen, dass aus dem Nach­lass eine Stif­tung errich­tet wird. Ich hel­fe Ihnen ger­ne dabei, die opti­ma­le Lösung für Ihre indi­vi­du­el­le Situa­ti­on zu fin­den.

Der Weg zur Nota­rin — Neh­men Sie Kon­takt auf

Wen­den Sie sich gern tele­fo­nisch an mei­ne Mit­ar­bei­ter und erklä­ren Sie Ihr Anlie­gen. Mei­ne Mit­ar­bei­ter ver­ein­ba­ren mit Ihnen einen Gespächs­ter­min. Vor­be­rei­ten kön­nen Sie die­sen, indem Sie über Ihre per­sön­li­chen Zie­le nach­den­ken, und uns einen Über­blick über Ihre Fami­li­en­ver­hält­nis­se und Ihr Ver­mö­gen ver­schaf­fen.

Der Weg zur Beur­kun­dung

Als Nota­rin und zer­ti­fi­zier­te Stif­tungs­be­ra­te­rin kon­zen­trie­re ich mich zunächst dar­auf, Ihre ers­ten Über­le­gun­gen zur Grün­dung einer Stif­tung zu struk­tu­rie­ren und Sie bei den grund­le­gen­den Schrit­ten zu unter­stüt­zen. Ich erläu­te­re mit Ihnen die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen. Für die inhalt­li­che Aus­ge­stal­tung Ihrer Stif­tung arbei­te ich mit kom­pe­ten­ten Fach­leu­ten zusam­men, die Ihnen bei der Ent­wick­lung eines pas­sen­den Kon­zepts hel­fen kön­nen. Auch die steu­er­li­chen Fra­gen klä­ren wir zusam­men mit Ihrem Steu­er­be­ra­ter und dem Finanz­amt. Wenn alle Fra­gen geklärt sind, berei­te ich die not­wen­di­gen Doku­men­te vor, um die ver­trag­li­che Umset­zung Ihrer Stif­tungs­zie­le sicher­zu­stel­len.

Nach der Beur­kun­dung

Je nach­dem ob die Stif­tung zu Leb­zei­ten oder von Todes wegen gegrün­det wird, geht es jetzt an die Umset­zung der Sat­zung. Die Stif­tung wird regis­triert, die Orga­ne bestellt, ggf. die Gemein­nüt­zig­keit beim Finanz­amt bean­tragt.