Erben, Vererben und Stiftungen
Stiftung, Familienstiftung
Sie möchten etwas Nachhaltiges hinterlassen oder auf besondere Weise langfristig für Ihre Familie sorgen?
Eine Stiftung ist ein möglicher Weg!
Eine Stiftung ist ein möglicher Weg!
Bestimmen wir Ihr Ziel
Möchten Sie ein besonderes soziales Engagement zeigen, gemeinnützige Projekte unterstützen und dieses Engagement für die Zukunft sichern, z.B. in Form einer gemeinnützigen Stiftung oder einer Zustiftung? Oder geht es Ihnen darum, durch eine Familienstiftung den langfristigen Zusammenhalt des Familienvermögens und die Versorgung der Familienmitglieder über mehrere Generationen hinweg zu sichern? In jedem Fall ist kompetenter Rat gefragt. Der Stiftungszweck als zentrales Element der Stiftung ist zu bestimmen, das Stiftungsvermögen zur Verfügung zu stellen und der rechtliche Rahmen in der Satzung der Stiftung zu schaffen. Sie entscheiden, ob Sie die Gründung bereits zu Lebzeiten vornehmen wollen, d.h. auch bereits zu Lebzeiten das Vermögen der Stiftung überlassen wollen oder ob Sie in Ihrem Testament verfügen, dass aus dem Nachlass eine Stiftung errichtet wird. Ich helfe Ihnen gerne dabei, die optimale Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
Der Weg zur Notarin — Nehmen Sie Kontakt auf
Wenden Sie sich gern telefonisch an meine Mitarbeiter und erklären Sie Ihr Anliegen. Meine Mitarbeiter vereinbaren mit Ihnen einen Gespächstermin. Vorbereiten können Sie diesen, indem Sie über Ihre persönlichen Ziele nachdenken, und uns einen Überblick über Ihre Familienverhältnisse und Ihr Vermögen verschaffen.
Der Weg zur Beurkundung
Als Notarin und zertifizierte Stiftungsberaterin konzentriere ich mich zunächst darauf, Ihre ersten Überlegungen zur Gründung einer Stiftung zu strukturieren und Sie bei den grundlegenden Schritten zu unterstützen. Ich erläutere mit Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen. Für die inhaltliche Ausgestaltung Ihrer Stiftung arbeite ich mit kompetenten Fachleuten zusammen, die Ihnen bei der Entwicklung eines passenden Konzepts helfen können. Auch die steuerlichen Fragen klären wir zusammen mit Ihrem Steuerberater und dem Finanzamt. Wenn alle Fragen geklärt sind, bereite ich die notwendigen Dokumente vor, um die vertragliche Umsetzung Ihrer Stiftungsziele sicherzustellen.
Nach der Beurkundung
Je nachdem ob die Stiftung zu Lebzeiten oder von Todes wegen gegründet wird, geht es jetzt an die Umsetzung der Satzung. Die Stiftung wird registriert, die Organe bestellt, ggf. die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragt.