Unter­neh­men

GmbH und UG – Grün­dung, Ver­än­de­rung, Anteils­über­tra­gung, Liqui­da­ti­on

Ent­schlos­sen, eine GmbH oder Unter­neh­mer­ge­sell­schaft haf­tungs­be­schränkt zu grün­den? Hier geht es nicht ohne den Notar. Ich ste­he Ihnen mit mei­nem Fach­wis­sen zur Sei­te und sor­ge für die Ein­hal­tung aller For­ma­li­tä­ten.

Bestim­men wir Ihr Ziel

Gesell­schafts­recht ist häu­fig sehr for­mal. Das hat sei­nen guten Grund, denn Ihr Geschäfts­part­ner soll wis­sen, mit wem er es zu tun hat. Und den­noch sind die Hür­den nicht so hoch, dass wir sie nicht gemein­sam leicht über­win­den kön­nen. Erzäh­len Sie uns Ihre Plä­ne, wir hel­fen bei der Umset­zung. Wol­len Sie z.B. eine GmbH grün­den, müs­sen die Grün­dungs­do­ku­men­te ein­schließ­lich Gesell­schafts­ver­trag nota­ri­ell beur­kun­det wer­den. Die Beur­kun­dung ist auch bei wich­ti­gen Beschlüs­sen in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung erfor­der­lich, z.B. wenn Sie Ihre Fir­ma ändern oder den Sitz ver­le­gen wol­len. Bei Umwand­lun­gen oder Ver­schmel­zun­gen von Gesell­schaf­ten müs­sen die ent­spre­chen­den Ver­trä­ge und Beschlüs­se nota­ri­ell beur­kun­det oder beglau­bigt wer­den. Auch für Kapi­tal­erhö­hun­gen oder Kapi­tal­her­ab­set­zun­gen und die Über­tra­gung von Gesell­schafts­an­tei­len benö­ti­gen Sie einen Notar. Wir unter­stüt­zen Sie, um Ein­tra­gun­gen im Han­dels­re­gis­ter zu bewir­ken, wie bei der Bestel­lung und Abbe­ru­fung von Geschäfts­füh­rern. Und schließ­lich müs­sen auch bei der Auf­lö­sung und Liqui­da­ti­on einer Gesell­schaft bestimm­te Schrit­te nota­ri­ell beglei­tet wer­den.

Der Weg zur Nota­rin — Neh­men Sie Kon­takt auf

Wen­den Sie sich gern tele­fo­nisch (0511 898 209 0) an mei­ne Mit­ar­bei­ter. Sie erläu­tern Ihnen die wei­te­ren Abläu­fe und bit­ten Sie ziel­ge­rich­tet um die benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen.

Bes­ser kön­nen wir Sie bera­ten, wenn Sie den hier hin­ter­leg­ten Fra­ge­bo­gen aus­fül­len und uns zusen­den.

Fra­ge­bo­gen “GmbH oder UG grün­den“
Fra­ge­bo­gen “Adress- oder Sat­zungs­än­de­rung“
Fra­ge­bo­gen “Kapi­tal­erhö­hung oder ‑her­ab­set­zung“
Fra­ge­bo­gen “Geschäfts­an­teils­über­tra­gung“
Fra­ge­bo­gen “Ände­rung der Geschäfts­füh­rung“
Fra­ge­bo­gen “Auf­lö­sung und Liqui­da­ti­on”

Mei­ne Mit­ar­bei­ter neh­men dann zu Ihnen Kon­takt auf. Anhand Ihrer Anga­ben erken­nen wir sofort, wel­che Beson­der­hei­ten zu beach­ten sind, z.B. wel­che Doku­men­te, ggf. Bilan­zen, Gesell­schaf­ter­be­schlüs­se wir benö­ti­gen, ob ihr Steu­er­be­ra­ter hin­zu­ge­zo­gen wer­den soll­te, wer tat­säch­lich an der Urkun­de mit­wir­ken muss. Wir kön­nen so den Pro­zess erheb­lich beschleu­ni­gen.

Der Weg zur Beur­kun­dung

Im Gesell­schafts­recht gibt es sehr vie­le stan­dar­di­sier­te Vor­gän­ge. In Stan­dard­fäl­len berei­ten wir die Ent­wür­fe auf Basis Ihrer Infor­ma­tio­nen vor, stim­men die­se mit Ihnen ab und kön­nen sehr zügig einen Unter­schrifts­ter­min ver­ein­ba­ren.
Kom­ple­xe­re Vor­gän­ge bespre­che ich zunächst mit Ihnen, bei Bedarf auch gemein­sam mit Ihrem Steu­er­be­ra­ter. Erst dann stim­men wir den Ent­wurf ab und ver­ein­ba­ren einen Beur­kun­dungs­ter­min.
Ich klä­re Sie auf, wenn ich erken­ne, das zur voll­stän­di­gen Errei­chung Ihrer Zie­le wei­te­re Absi­che­run­gen erfor­der­lich, z.B. Unter­neh­mer­te­s­ta­men­te, spe­zi­el­le Vor­sor­ge­voll­mach­ten, damit Ihr Unter­neh­men auch hand­lungs­fä­hig bleibt, wenn Sie unvor­her­ge­se­hen nicht han­deln kön­nen.
Vie­le Vor­gän­ge bedür­fen nur einer Unter­schrifts­be­glau­bi­gung. Ist eine Beur­kun­dung erfor­der­lich sind, lese ich Ihnen den Ver­trags­text voll­stän­dig vor und erläu­te­re die juris­ti­schen Begrif­fe, ohne die es lei­der nicht geht. Sie dür­fen jeder­zeit Fra­gen stel­len. Ich möch­te, dass Sie ver­ste­hen, was Sie unter­schrei­ben. Wenn nötig, ändern wir den Ver­trag so ab, dass er dem gemein­sa­men Ver­ständ­nis ent­spricht.

Nach der Beur­kun­dung

Für uns beginnt der zwei­te Teil der Arbeit, der Voll­zug der Urkun­de. Wir sor­gen dafür, dass die Ein­tra­gun­gen im Han­dels­re­gis­ter zügig erfol­gen. Oft bedarf es dazu Ihrer Mit­wir­kung, z.B. die Eröff­nung von Gesell­schaf­ter­kon­ten, Ein­zah­lung von Stamm­ka­pi­tal. Über Ihre Auf­ga­ben klä­ren wir Sie auf, so dass alles rei­bungs­los und schnell abge­wi­ckelt wer­den kann.