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Tes­ta­ment und Erb­ver­trag

Ent­schlos­sen, Ihr Tes­ta­ment zu errich­ten? Allein oder gemein­sam mit Ihrem Part­ner? Las­sen Sie uns ein maß­ge­schnei­der­tes und tes­ta­men­ta­risch abge­si­cher­tes Nach­fol­ge­kon­zept ent­wi­ckeln, um Ihre Erb­fol­ge zu regeln und Ihre Ange­hö­ri­gen finan­zi­ell abzu­si­chern.

Bestim­men wir Ihr Ziel

Die Erb­fol­ge regelt das Gesetz. Aber berück­sich­tigt das stets Ihre Wün­sche? Über ein Tes­ta­ment bestim­men Sie die Ver­tei­lung Ihres Ver­mö­gens und ande­rer Ange­le­gen­hei­ten nach Ihrem Tod selbst. Sie kön­nen sicher­stel­len, dass Ihre Ange­hö­ri­gen nach Ihrem Tod finan­zi­ell abge­si­chert sind. Sie kön­nen Ver­mö­gens­wer­te bestimm­ten Per­so­nen als Ver­mächt­nis zuwei­sen. Manch­mal sind beson­de­re Umstän­de zu berück­sich­ti­gen, wie zum Bei­spiel die Bedürf­nis­se von min­der­jäh­ri­gen Kin­dern oder von behin­der­ten oder sozi­al bedürf­ti­gen Abkömm­lin­gen; hier bedarf es eines soge­nann­ten Behin­der­ten­tes­ta­ments und Tes­ta­ments­voll­stre­ckung. Durch geschick­te Nach­lass­pla­nung kön­nen Sie mög­li­cher­wei­se die Steu­er­last für Ihre Erben mini­mie­ren. Für Sie als Unter­neh­mer ist im Rah­men eines Unter­neh­mer­te­s­ta­ments die früh­zei­ti­ge Nach­lass­pla­nung von ent­schei­den­der Bedeu­tung für den Fort­be­stand Ihres Unter­neh­mens. Ein klar for­mu­lier­tes Tes­ta­ment kann dazu bei­tra­gen, poten­zi­el­le Strei­tig­kei­ten unter den Erben zu ver­mei­den, indem Ihre Wün­sche klar und ein­deu­tig doku­men­tiert wer­den.

Der Weg zur Nota­rin — Neh­men Sie Kon­takt auf

Wen­den Sie sich gern tele­fo­nisch an mei­ne Mit­ar­bei­ter. Sie erläu­tern Ihnen die wei­te­ren Abläu­fe und bit­ten Sie ziel­ge­rich­tet um die benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen.

Bes­ser kön­nen wir Sie bera­ten, wenn Sie den hier hin­ter­leg­ten Fra­ge­bo­gen aus­fül­len und uns zusen­den.

Fra­ge­bo­gen “Ein­zel­te­s­ta­ment”
Fra­ge­bo­gen “Gemein­schaft­li­ches Testament/ Erb­ver­trag”

Mei­ne Mit­ar­bei­ter neh­men dann zu Ihnen Kon­takt auf. Anhand Ihrer Anga­ben erken­nen wir sofort, wel­che Beson­der­hei­ten zu beach­ten sind, z.B. wel­che Doku­men­te wir benö­ti­gen oder ob Ihr Steu­er­be­ra­ter hin­zu­ge­zo­gen wer­den soll­te. Wir kön­nen so den Pro­zess erheb­lich beschleu­ni­gen.

Der Weg zur Beur­kun­dung

Ein Tes­ta­ment ist ein sehr per­sön­li­ches Doku­ment. Um Sie rich­tig zu bera­ten, muss ich Sie ken­nen und Sie mir ver­trau­en. Ver­trau­en baut man in Gesprä­chen auf. Hier­für neh­me ich mir die nöti­ge Zeit. Zeigt sich, dass auch kom­ple­xe steu­er­li­che Fra­gen bedacht wer­den wol­len, zie­he ich bei Bedarf auch Ihren Steu­er­be­ra­ter dazu.
Ich klä­re Sie auf, wenn ich erken­ne, dass zur voll­stän­di­gen Errei­chung Ihrer Zie­le wei­te­re Absi­che­run­gen erfor­der­lich sind, z.B. Vor­sor­ge­voll­mach­ten.
Ist alles geklärt, berei­ten wir den Ent­wurf vor und sen­den Ihnen die­sen zur Prü­fung und Abstim­mung zu. Ände­rungs­wün­sche arbei­ten wir ein und wenn alle mit dem Ent­wurf ein­ver­stan­den sind, ver­ein­ba­ren mei­ne Mit­ar­bei­ter mit Ihnen einen Beur­kun­dungs­ter­min.
In der Beur­kun­dung lese ich Ihnen das Tes­ta­ment voll­stän­dig vor und erläu­te­re die juris­ti­schen Begrif­fe, ohne die es lei­der nicht geht. Sie dür­fen jeder­zeit Fra­gen stel­len. Ich möch­te, dass Sie ver­ste­hen, was Sie unter­schrei­ben. Wenn nötig, ändern wir das Tes­ta­ment nach Ihren Wün­schen ab.

Nach der Beur­kun­dung

Wir sor­gen dafür, dass das Tes­ta­ment sicher beim Nach­lass­ge­richt ver­wahrt wird, so dass es im Fall der Fäl­le auch gefun­den wird.

Ich ent­las­se Sie nicht ohne einen letz­ten Rat: Das Leben nimmt manch­mal uner­war­te­te Wen­dun­gen. Das einst gestal­te­te Tes­ta­ment mag dann nicht mehr pas­send erschei­nen. Hin­ter­fra­gen Sie regel­mä­ßig, ob Ihre Ver­fü­gun­gen noch Ihren Zie­len und Wün­schen ent­spre­chen. Falls nicht, spre­chen Sie mich wie­der an.